Verlegearten nach AREI: welche Angabe gehört ins Eindrahtschema?
Die siebzehn Verlegearten aus Unterabschnitt 5.2.2.1, ihre besonderen Regeln in Abschnitt 5.2.9, der Einfluss auf die Strombelastbarkeit und die Frage, wo die Angabe verbindlich hingehört — mit AREI-Artikel neben jeder Aussage.
Welche Verlegearten kennt das AREI — und welche gehört ins Eindrahtschema?
Das AREI zählt die zulässigen Verlegearten für Niederspannungsleitungen abschließend auf: siebzehn Buchstaben von a bis q in Unterabschnitt 5.2.2.1, von der Freileitung über Erdverlegung, Aufputz, Unterputz, Fußleisten und Kabelrinnen bis zu Heizleitungen in Decken und Böden. Für die meisten dieser Arten enthält Abschnitt 5.2.9 zusätzlich eigene, verbindliche Regeln. Und die gewählte Art ist kein internes Detail des Installateurs: Das Einstrich-Schema einer hauswirtschaftlichen Anlage muss neben Typ, Querschnitt und Leiterzahl ausdrücklich die Arten der Verlegung elektrischer Leitungen angeben (Unterabschnitt 3.1.2.2 Buchstabe a).
Der Grund dafür steht an anderer Stelle im Regelwerk: Die Strombelastbarkeit IZ einer Leitung hängt unter anderem von der „Verlegeart und Umgebung der elektrischen Leitung“ ab (Unterabschnitt 4.4.1.4). Ohne die Verlegeart lässt sich also nicht beurteilen, ob ein Querschnitt zum Stromkreis passt — deshalb steht sie im Schema.
| Buchstabe (5.2.2.1) | Verlegeart | Typische Anwendung im Wohnbau | Besondere Regeln |
|---|---|---|---|
| a | Freileitungen | Zuleitung zum Nebengebäude | 5.2.9.1 (verweist auf Buch 3, Kapitel 7.1) |
| b.1 | direkt erdverlegt | Gartensteckdose, Carport | 5.2.9.2 Buchstabe a: ≥ 0,60 m Tiefe, nur Kabel |
| b.2 | erdverlegt mit mechanischem Schutz | Kabel unter Abdeckband | 5.2.9.2 Buchstabe a |
| b.3 | erdverlegt in Kabelrohren | Durchführung unter Einfahrt oder Terrasse | 5.2.9.2 Buchstabe a |
| c | Fahrleitungen für Wälz- oder Gleitkontakte | im Wohnbau nicht relevant | 5.2.1.4 Buchstabe a |
| d | auf Putz | XVB sichtbar im Keller, Technikraum, Garage | 5.2.9.5: nur Kabel; Wandabstand ≤ 0,3 × Außendurchmesser |
| e | unter Putz (in eingelassenen Rohren) | Standard im Neubau: VOB im Preflex | 5.2.9.3 |
| f | in Leisten, Fußleisten und Einfassungen | Renovierung, sichtbarer Kabelkanal | 5.2.9.4: nur isolierte Leiter oder Einleiterkabel |
| g | im Freien mit Schellen, auf Kabelwannen, -leitern, -pritschen, Auslegern | Technikraum, Heizungsraum | 5.2.9.5: Wandabstand ≥ 0,3 × Außendurchmesser |
| h | in Kabelschächten und Kabelrinnen | Verteilertrasse im Technikraum | 5.2.9.6: in Rinnen nur Kabel; isolierte Leiter nur in Kabelschächten |
| i | in einem Kabelschutz | Trasse über dem Boden | 5.2.9.7 |
| j | in offenen, geschlossenen oder sandgefüllten Kabelkanälen | Bodenkanal, Industrieanlage | 5.2.9.8 |
| k | in baulichen Hohlräumen, Aussparungen, vorgefertigten Blöcken | Hohlblockstein, Zwischendecke | 5.2.9.9 und 4.3.3.5 Buchstabe b |
| l | hinter Wandplatten | Trockenbau, Ständerwand | 5.2.9.9 und 4.3.3.5 Buchstabe b |
| m | direkte Unterputzverlegung, ohne Rohre | XVB direkt im Schlitz | 5.2.9.10: Installationszonen, Beton ≥ 3 cm, Putz ≥ 0,4 cm |
| n | in Schienenverteilern | im Wohnbau selten | 5.2.9.11 |
| o | auf Isolatoren | Altbestand | 5.2.9.12 |
| p | unter Wasser | Schwimmbadtechnik | 5.2.2.1 Buchstabe p |
| q | in Decken, Fußböden und Wänden für Heizleitungen und -flächen | Fußbodenheizung, Heizmatten | 5.2.9.13 |
Andere Verlegearten sind nicht verboten, aber sie fallen unter die Auffangregel: Sie entsprechen „den diesbezüglichen Regeln des Fachs“ (Unterabschnitt 5.2.2.4). Wer außerhalb der Liste arbeitet, verlässt damit den Bereich, für den das AREI selbst eine Regel formuliert.
Was unterscheidet Buchstabe e von Buchstabe m?
Diese beiden sind der häufigste Verwechslungspunkt, weil beide im Deutschen „unter Putz“ heißen. Der Unterschied ist das Rohr. Die niederländische Fassung nennt Buchstabe e „in verzonken buizen“, die französische „sous conduits encastrés“ — also Leitungen in eingelassenen Elektroinstallationsrohren. Buchstabe m heißt dagegen ausdrücklich „direkte Unterputzverlegung, ohne Elektroinstallationsrohre“.
Das ist keine Wortklauberei, sondern der Unterschied zwischen zwei Regelwerken: Für e gilt Unterabschnitt 5.2.9.3 mit den Rohrregeln (Krümmungsradien, jederzeit einziehbare Leiter, keine Verbindungen im Rohr). Für m gilt Unterabschnitt 5.2.9.10 mit den Installationszonen und den Mindestdeckungen. Welches Material man in welchem Fall wählt und was das kostet, ist in Preflex vs. freie Verlegung verglichen; dieser Artikel beschreibt die Systematik, in der beide Varianten stehen.
Warum bestimmt die Verlegeart die zulässige Strombelastbarkeit?
Unterabschnitt 4.4.1.4 nennt fünf Größen, von denen IZ abhängt. Die Verlegeart ist eine davon, und sie ist die einzige, die man einem Kabel nicht ansieht.
| Einflussgröße nach 4.4.1.4 | Was sie im Plan bedeutet |
|---|---|
| Leiterquerschnitt | Angabe im Eindrahtschema (3.1.2.2 Buchstabe a) |
| Isolierung der Leiter | Kabeltyp, z. B. XVB oder VOB |
| Beschaffenheit der elektrischen Leitung | Ein- oder Mehrleiterkabel, Bewehrung, Schirm |
| Verlegeart und Umgebung | Angabe im Eindrahtschema (3.1.2.2 Buchstabe a) |
| Umgebungstemperatur | Ort der Leitung, siehe 5.2.3.1 |
Der eigentliche Rechenweg steht nicht im AREI. Der Text sagt nur: Die Strombelastbarkeit „wird gemäß den Regeln des Fachs berechnet“ (4.4.1.4), und die zuständigen Minister können dafür nähere Regeln erlassen. In der Praxis heißt das: Die Tabellen und Korrekturfaktoren kommen aus den einschlägigen Normen der Reihe NBN HD 60364-5-52, nicht aus dem AREI.
Was das AREI selbst festlegt, ist etwas anderes und wird oft damit verwechselt: Tabelle 4.11 nennt für hauswirtschaftliche Anlagen die maximale Nennstromstärke je Leiterquerschnitt, getrennt für Sicherung und Leitungsschutzschalter: bei 1,5 mm² 10 A beziehungsweise 16 A, bei 2,5 mm² 16 A beziehungsweise 20 A, bei 4 mm² 20 A beziehungsweise 25 A, bei 6 mm² 32 A beziehungsweise 40 A, bei 10 mm² 50 A beziehungsweise 63 A. Diese Tabelle kennt die Verlegeart nicht. Sie ist eine Obergrenze, keine Freigabe: Die Bedingung IZ ≥ IB aus Unterabschnitt 5.2.1.2 Buchstabe a muss zusätzlich erfüllt sein. Die Zuordnung Querschnitt zu Absicherung ist in Kabelquerschnitt und Sicherungsautomat ausführlich behandelt.
Was machen Häufung, Umgebungstemperatur und Wärmedämmung mit der Belastbarkeit?
Alle drei senken IZ, und in allen drei Fällen liefert das AREI die Randbedingung, nicht den Faktor.
Häufung. Das AREI definiert die Grenze exakt: Ein Kabel oder isolierter Leiter gilt als einzeln verlegt, wenn er mindestens 20 mm Abstand zu jedem anderen Kabel oder isolierten Leiter hat (Abschnitt 2.7.1). Alles darunter ist „in Bündeln oder in ebener Anordnung“ verlegt. Diese Unterscheidung hat im AREI eine unmittelbare Folge — allerdings für den Brandschutz, nicht für die Erwärmung: Einzeln verlegte Leiter und Kabel brauchen mindestens die Eigenschaft F1 beziehungsweise die CPR-Klasse Eca (Unterabschnitt 5.2.7.2), in Bündeln oder in ebener Anordnung mindestens F2 beziehungsweise Cca (Unterabschnitt 5.2.7.3), und zwar „unabhängig von der Länge der Strecke“, über die tatsächlich gebündelt wird. Der thermische Häufungsfaktor selbst folgt wieder aus den Regeln des Fachs.
Umgebungstemperatur. Unterabschnitt 5.2.3.1 verlangt, dass Leitungen für die niedrigste und höchste örtliche Umgebungstemperatur geeignet sind und nur innerhalb des vom Hersteller angegebenen Temperaturbereichs verlegt werden. Dazu kommt Abschnitt 5.2.8: Leitungen dürfen in der Nähe von Heizungs- oder Warmluftleitungen und Rauchabzügen keinen schädlichen Temperaturen ausgesetzt sein und müssen ausreichend Abstand halten oder durch eine Wärmeabschirmung getrennt sein. Wer eine Leitung parallel neben die Heizungsverteilung legt, ändert damit ihre thermische Umgebung — und die ist Teil derselben Angabe wie die Verlegeart.
Wärmedämmung. Hier ist die Lage ehrlich zu benennen: Das AREI enthält für Leitungen in oder unter Wärmedämmung keinen eigenen Reduktionsfaktor. „Wärmedämmung“ taucht im Regelwerk als Vorkehrung bei Temperaturen unter −25 °C auf (5.2.3.1) und im Kapitel über Heizflächen, wo Dämmmaterial in Berührung mit der Heizungsanlage nicht brennbar sein muss (5.2.9.13 Buchstabe b.5). Eine Leitung, die in einer gedämmten Dachschräge oder unter Aufdachdämmung liegt, fällt damit unter „Verlegeart und Umgebung“ nach 4.4.1.4 und ist nach den Regeln des Fachs zu bewerten — nicht nach einer AREI-Tabelle, die es nicht gibt.
Wo gehört die Verlegeart hin — Eindrahtschema, Situationsplan oder Materialliste?
Diese drei Dokumente haben im AREI klar getrennte Pflichtinhalte.
| Unterlage | Verlegeart verlangt? | Fundstelle |
|---|---|---|
| Einstrich-Schema (hauswirtschaftlich) | ja, ausdrücklich | 3.1.2.2 Buchstabe a |
| Lageplan (hauswirtschaftlich) | nein — dort steht die Lage der Bestandteile | 3.1.2.3 Buchstabe a |
| Schaltplan (nicht hauswirtschaftlich) | ja, zusammen mit Länge und Leiterzahl | 3.1.2.2 Buchstabe b |
| Materialliste | nicht vorgeschrieben | zulässig als Anlage nach 3.1.2.1 Buchstabe c |
Die Materialliste ist im AREI keine Pflichtunterlage. Unterabschnitt 3.1.2.1 Buchstabe c erlaubt lediglich, Schemata und Pläne durch Unterlagen zu ergänzen, „in denen die verschiedenen Eigenschaften der elektrischen Betriebsmittel und/oder Produkte näher beschrieben werden“. Eine Kabelliste mit Verlegeart je Leitung ist genau so eine Anlage: nützlich für Kalkulation und Ausführung, aber sie entbindet nicht davon, die Angabe im Einstrich-Schema selbst zu führen.
Wie sich Schema und Lageplan sonst aufteilen, ist in Kabelwege und Leitungslängen beschrieben; dort steht auch, warum die Länge nur im nicht hauswirtschaftlichen Schaltplan Pflichtangabe ist.
Wann ändert sich die Verlegeart innerhalb einer Leitung?
Eine Leitung hat selten nur eine Verlegeart. Vom Verteiler durch die Wand, über die Decke, ins Erdreich und wieder an eine Außenwand — das sind vier. Das AREI hat für diesen Fall einen eigenen Begriff: Als Beginn des Stromkreises gilt entweder der Beginn der elektrischen Leitung „oder der Ort, an dem sich Querschnitt, Art oder Beschaffenheit der elektrischen Leitung oder ihre Verlegeart ändert“ (Abschnitt 2.6.1).
Praktisch heißt das: Jeder Wechsel der Verlegeart ist eine eigene Betrachtungsstrecke. Für die Bemessung zählt die ungünstigste — eine Leitung, die auf zwei Metern durch ein Rohrbündel läuft und danach frei in der Decke liegt, wird nicht nach der freien Strecke bemessen. Für die Angabe im Schema heißt es: Alle vorkommenden Arten gehören dokumentiert, nicht nur die längste.
Welche Regeln gelten für unter Putz verlegte Leitungen?
Für die direkte Verlegung ohne Rohr (Buchstabe m) ist Unterabschnitt 5.2.9.10 die maßgebliche Stelle, und sie ist ungewöhnlich konkret.
In Beton oder Zement eingebaute Leitungen werden mit einer mindestens 3 cm dicken Beton- oder Zementschicht überdeckt; Leiter mit nur Basisisolierung dürfen dort gar nicht eingebaut werden (Buchstabe a).
In Wände von Räumlichkeiten eingebaute Leitungen ohne Rohr müssen zusätzlich in den Installationszonen bleiben (Buchstabe b):
- Der Verlauf ist ausschließlich waagerecht oder senkrecht; waagerechte Führungen in Decken verlaufen rechtwinklig zu den senkrechten Wänden.
- Waagerechte Führungen liegen 25 bis 35 cm über dem Boden beziehungsweise unter der Decke, ebenso 25 bis 35 cm über der Unterseite von Fensterstürzen — sofern dann mindestens 25 cm Abstand zur Decke bleibt.
- Senkrechte Führungen liegen so nah wie möglich an einer Raumecke oder 10 bis 20 cm von Türeinfassungen und -zargen entfernt.
- Außerhalb dieser Zonen ist nur die senkrechte Führung über einem sichtbaren Gerät zulässig.
- Die Leitungen werden weder bei der Verlegung noch danach mechanisch beansprucht und ohne Beschädigung befestigt.
- Die abdeckende Putzschicht ist mindestens 0,4 cm dick.
Für Rohre gilt statt dessen Unterabschnitt 5.2.9.3: Leiter oder Kabel müssen jederzeit einziehbar und entfernbar bleiben (Buchstabe e), Verbindungen im Rohr sind verboten (Buchstabe f), und in eingebauten Rohren sind T-Stücke und Winkel unzulässig, während Leiter in Verbindungs-, Abzweig- und Zugdosen zugänglich bleiben (Buchstabe i.2). Rohre aus brennbarem Material dürfen nur verwendet werden, wenn sie mindestens 3 cm tief in nicht brennbare Materialien eingebaut sind (Buchstabe f).
Eine wichtige Ausnahme: Für Kleinspannungsanlagen gilt der Zonenkatalog aus 5.2.9.10 Buchstabe b ausdrücklich nicht (Unterabschnitt 5.2.9.15 Buchstabe b). Bus-, Klingel- und Steuerleitungen auf ELV müssen sich also nicht an das Zonenraster halten — die übrigen Regeln von Abschnitt 5.2.9 bleiben anwendbar.
Was gilt für erdverlegte Leitungen?
Unterabschnitt 5.2.9.2 Buchstabe a ist eine der klarsten Stellen im ganzen Kapitel. In der Erde und in unzugänglichen unterirdischen Kabelrohren dürfen — mit Ausnahme unabhängiger Schutzleiter — nur Kabel verlegt werden. Die Mindesttiefe beträgt 0,60 m, gemessen von der Bodenoberfläche, „sofern dies aus technischen Gründen nicht unmöglich ist“. Ist die Tiefe nicht erreichbar, tritt an ihre Stelle ein durchgehendes oder abgedichtetes Kabelrohr aus dauerhaftem, widerstandsfähigem Material.
Zusätzlich muss das Kabel eine von drei Bedingungen erfüllen: geerdeter Schutzschirm mit Bewehrung oder verstärktem Außenmantel; oder ein widerstandsfähiger Außenmantel plus eine durchgehende Abdeckung, die bei Ausschachtungsarbeiten schützt und beidseitig übersteht; oder Verlegung in einem Kabelrohr beziehungsweise gleichwertigen System. Ist eine dieser Bedingungen erfüllt, sind für den Schutz gegen elektrischen Schlag keine zusätzlichen Maßnahmen erforderlich.
Für die Kennzeichnung im Erdreich enthält Buchstabe d eigene Regeln — Markierungen an den Enden gerader Abschnitte, mindestens alle 200 m, mit einer Mindestfläche von 0,01 m² und einem Blitz im Relief. Anschlüsse von Niederspannungsnetzbenutzern sind davon ausgenommen.
Welches Kabel darf in welche Verlegeart?
Die Verlegeart schränkt die Kabelwahl ein, und zwar unabhängig vom Querschnitt.
| Verlegeart | Zulässig | Fundstelle |
|---|---|---|
| erdverlegt | nur Kabel | 5.2.9.2 a |
| im Freien oder auf Putz | nur Kabel | 5.2.9.5 |
| Kabelrinne | nur Kabel | 5.2.9.6 |
| Kabelschacht | auch isolierte Leiter, außerhalb elektrischer Betriebsstätten mit vollwandigem Schacht und werkzeugbedientem Deckel | 5.2.9.6 |
| Leisten, Fußleisten, Einfassungen | isolierte Leiter oder Einleiterkabel | 5.2.9.4 b |
| Elektroinstallationsrohr | isolierte Leiter oder Kabel | 5.2.9.3 b |
| bauliche Hohlräume | keine Leiter mit nur Basisisolierung | 5.2.9.9 |
Dazu kommt die Brandklasse. In baulichen Hohlräumen sowie in Leisten, Fußleisten oder Einfassungen aus brennbaren Materialien verlangt Unterabschnitt 4.3.3.5 Buchstabe b ausdrücklich die Eigenschaft beziehungsweise Klasse aus 5.2.7.3 — also F2 oder mindestens Cca. Eine Holzständerwand ist ein baulicher Hohlraum. Welcher Kabeltyp zu welchem Einsatz passt, ist in XVB oder VOB beschrieben; für Bad- und Feuchtbereiche gelten zusätzlich die Bereichsregeln aus Badezimmerkabel und AREI-Zonen.
Wie hält PlanElec die Verlegeart fest, und was steht im Export?
PlanElec kennt zwölf für den Wohnbau praxisrelevante Verlegearten und hinterlegt zu jeder den AREI-Verweis, unter dem sie steht:
| Auswahl in PlanElec | Kurzcode | Hinterlegter AREI-Verweis |
|---|---|---|
| Aufputz | AP | 5.2.2.1 d |
| Elektroinstallationsrohr auf Putz | AR | 5.2.2.1 d / 5.2.9.3 h |
| Unterputz im Leerrohr | UR | 5.2.2.1 e |
| Unterputz direkt | UD | 5.2.2.1 m |
| Im Elektroinstallationsrohr | IR | 5.2.9.3 |
| Bündel von Elektroinstallationsrohren | RB | 5.2.9.3 |
| Hohlwand / Wandplatten | HW | 5.2.2.1 k + l |
| Fußleiste / Kabelkanal | FL | 5.2.2.1 f |
| Erdverlegt | EV | 5.2.2.1 b.1 + b.2 |
| Erdverlegt im Kabelrohr | ER | 5.2.2.1 b.3 |
| Kabelwanne / -rinne | KW | 5.2.2.1 g + h |
| Frei in Decke/Hohlraum | FV | 5.2.2.1 g |
Die Verlegeart hängt an der Teilstrecke, nicht am ganzen Kabel: Ein Kabelweg im Grundriss kann abschnittsweise verschiedene Arten tragen, und jede Teilstrecke wird in ihrer eigenen Farbe mit dem zweibuchstabigen Kurzcode dargestellt. Im Eindrahtschema wird standardmäßig eine maßgebliche Art gezeichnet — die restriktivste der vorkommenden. Arten, für die im Werkzeug keine belastbare Referenztabelle hinterlegt ist, erhalten dabei bewusst Vorrang, statt durch eine erfundene thermische Bewertung verdeckt zu werden.
Seit dem Update vom 28. August 2026 lassen sich Leitungen im Rohr, Rohrbündel, erdverlegte Leitungen im Kabelrohr und Rohre auf der Wand getrennt auswählen; jede Verlegeart trägt in Kabelmenü, Editor, Vorschau und PDF dasselbe vollständige Zeichen mit eigener Trägerlinie. Diese Trägerlinie ist der Grund, warum sich Aufputz und Unterputz überhaupt unterscheiden lassen: Sie stellt den Leiter dar, und ob die Mauerzeichen darüber oder darunter liegen, ist die eigentliche Aussage. Seit dem 29. August 2026 lässt sich die Verlegeart direkt im Schema anklicken; das Kabelmenü erscheint an der gewählten Stelle und bleibt zusätzlich im Eigenschaften-Panel erreichbar. In der Kabelliste erscheint sie als eigene Spalte „Verlegeart“.
Was die AREI-Selbstprüfung zur Verlegeart nicht leistet
Die Selbstprüfung ist orientierend. Für die Verlegeart heißt das konkret:
- Sie prüft nicht die Strombelastbarkeit unter der erfassten Verlegeart. Geprüft wird, ob der Kabelquerschnitt zur Nennstromstärke der Absicherung passt — das ist die Zuordnung aus Tabelle 4.11, und die kennt die Verlegeart nicht. Häufung, Umgebungstemperatur und Dämmung gehen in keine Prüfung ein.
- Sie prüft nicht, ob die Installationszonen aus 5.2.9.10 Buchstabe b eingehalten sind, ob die Putz- oder Betondeckung ausreicht oder ob eine Erdleitung tief genug liegt. Das sind Maße am Bau, nicht Angaben im Modell.
- Sie prüft eine verlegeartabhängige Regel: In baulichen Hohlräumen verlegte Kabel müssen im Leerrohr geführt werden oder mindestens die CPR-Klasse Cca erreichen (4.3.3.5 Buchstabe b / 5.2.7.3). Fehlt die Brandklasse, meldet PlanElec eine Datenlücke statt eines Fehlers; liegt sie unter Cca und ist kein Rohr dokumentiert, ist es ein Fehler.
- Sie prüft nicht, ob die eingetragene Verlegeart der später tatsächlich ausgeführten entspricht. Das ist eine Sichtprüfung vor Ort.
- Sie ersetzt weder Messung noch Kontrolle; die offizielle Beurteilung erfolgt ausschließlich durch eine zugelassene Stelle. Der vollständige Prüfumfang steht in Was die Selbstprüfung kontrolliert.
Welche Fehler fallen bei der Kontrolle auf?
- Isolierte Leiter statt Kabel auf Putz oder in der Kabelrinne. VOB-Adern sichtbar an der Wand oder lose in einer Rinne verstoßen gegen 5.2.9.5 beziehungsweise 5.2.9.6 — dort sind ausschließlich Kabel zugelassen.
- Schlitz außerhalb der Installationszonen. Diagonale Führungen und Verläufe quer durch die Wandmitte sind der Klassiker zu 5.2.9.10 Buchstabe b.
- Zu dünne Deckung. Weniger als 0,4 cm Putz über der Leitung oder weniger als 3 cm Beton bei eingegossenen Leitungen (5.2.9.10 Buchstaben a und b).
- Verbindung im Rohr. Klemmstellen und Lüsterklemmen im Elektroinstallationsrohr sind verboten (5.2.9.3 Buchstabe f); Anschlüsse in Zug- und Verbindungskästen gehören auf einen geeigneten Klemmenblock.
- Rohr nicht mehr nachziehbar. Zu enge Krümmungen oder überfüllte Rohre verletzen die Forderung, dass Leiter jederzeit eingezogen und entfernt werden können (5.2.9.3 Buchstabe e).
- Hohlraum mit Eca statt Cca und ohne Rohr. Ein häufiger Befund im Holzbau und in abgehängten Decken (4.3.3.5 Buchstabe b / 5.2.7.3).
- Erdkabel zu flach. Weniger als 0,60 m ohne durchgehendes Schutzrohr (5.2.9.2 Buchstabe a).
- Verlegeart fehlt im Schema. Ein Einstrich-Schema mit Typ, Querschnitt und Leiterzahl, aber ohne Verlegeart, ist unvollständig (3.1.2.2 Buchstabe a) — unabhängig davon, wie sauber die Anlage ausgeführt ist.
Weiterführende Artikel
- Kabelquerschnitt und Sicherungsautomat
- Kabelwege und Leitungslängen
- XVB oder VOB: welches Kabel wofür
- Preflex vs. freie Verlegung
- Eindrahtschema erstellen: Schritt für Schritt
PlanElec öffnen und Verlegearten eintragen →
Regelgrundlage: AREI/RGIE Buch 1 V06 — Abschnitte 2.6.1, 2.7.1, 2.7.2, 5.2.2, 5.2.8, Unterabschnitte 3.1.2.1, 3.1.2.2, 3.1.2.3, 4.3.3.5, 4.4.1.4 mit Tabelle 4.11, 5.2.1.2, 5.2.3.1, 5.2.7.2, 5.2.7.3 und Abschnitt 5.2.9 mit den Unterabschnitten 5.2.9.1 bis 5.2.9.15. Maßgeblich bleiben die amtliche Fassung, der reale Anlagenzustand und die Kontrolle der zugelassenen Stelle.