Altbau und AREI Part 8: Sonderregeln für bestehende Installationen
Was bei älteren Elektroinstallationen in Belgien gilt. AREI Part 8 erklärt: erlaubte Abweichungen, periodische Kontrolle und Tipps zur schrittweisen Modernisierung.
Nicht jede Elektroinstallation in Belgien muss den neuesten AREI-Vorschriften entsprechen. Für ältere Gebäude gibt es mit Part 8 (Partie 8) ein eigenes Regelwerk, das bestimmte Abweichungen vom aktuellen Standard toleriert — solange keine unmittelbare Gefahr besteht. Dieser Artikel erklärt, wann Part 8 gilt, was erlaubt ist und wo die Grenzen liegen.
Was ist Part 8?
Part 8 des AREI (Allgemeines Reglement über die Elektrischen Installationen / Règlement Général sur les Installations Électriques) ist eine Sonderregelung für bestehende Installationen, die vor Inkrafttreten des aktuellen AREI errichtet und abgenommen wurden.
Das Grundprinzip: Solange eine Installation sicher funktioniert und keine unmittelbare Gefahr darstellt, muss sie nicht vollständig auf den neuesten Stand gebracht werden — auch wenn sie nicht allen aktuellen Vorschriften entspricht.
Wichtig: Part 8 ist kein Freibrief. Es definiert klar, welche Abweichungen toleriert werden und welche nicht.
Wann gilt Part 8?
Part 8 gilt für Installationen, die eine der folgenden Bedingungen erfüllen:
Bedingung 1: Installation vor dem 01.10.1981
Installationen, die vor dem 1. Oktober 1981 errichtet wurden (Datum des Inkrafttretens des ursprünglichen AREI), fallen grundsätzlich unter Part 8.
Bedingung 2: Unter dem alten AREI abgenommen
Installationen, die unter einer früheren Version des AREI abgenommen wurden und seit der letzten Abnahme nicht wesentlich verändert wurden.
Was zählt als „wesentliche Änderung"?
- Hinzufügen neuer Stromkreise
- Erweiterung des Verteilerkastens
- Änderung der Zähleranlage
- Umfangreiche Umverdrahtung
Achtung: Kleine Änderungen wie der Austausch einer Steckdose oder eines Schalters gelten NICHT als wesentliche Änderung.
Was ist unter Part 8 erlaubt? (Tolerierte Abweichungen)
Die folgenden Punkte weichen vom aktuellen AREI ab, werden aber unter Part 8 bei der Kontrolle toleriert:
1. Alte Kabeltypen
| Aktuelles AREI | Part 8 toleriert |
|---|---|
| XVB / VOBst in Preflex | VOB-Kabel in alten Leerrohren |
| Cca-Brandschutzklasse | Ältere Kabeltypen ohne CPR-Klassifizierung |
| Mindestquerschnitt 2,5 mm² für Steckdosen | Mindestens 1 mm² bei Absicherung mit max. 6 A Sicherung oder 10 A Leitungsschutzschalter |
2. Fehlerstromschutzschalter (RCD / Differenzialschalter)
| Aktuelles AREI | Part 8 toleriert |
|---|---|
| 30 mA RCD pro Steckdosenkreis | Kein 30 mA RCD nötig (nur 300 mA Haupt-RCD) |
| 30 mA RCD für Badezimmer Pflicht | Bleibt Pflicht (nicht von der Part-8-Abweichung erfasst, Art. 4.2.4.3 b Nr. 3 / Art. 7.1.4.3) |
| Max. 8 Kreise pro RCD | Mehr Kreise erlaubt |
Hinweis: Auch unter Part 8 wird ein 300 mA Haupt-RCD empfohlen und bei Neuinstallation des Zählers oft vom Netzbetreiber vorausgesetzt.
3. Steckdosen ohne Erdungskontakt
Alte Steckdosen ohne Erdungsanschluss (die modernen belgischen Steckdosen sind Typ E mit Erdungsstift) werden unter Part 8 toleriert, sofern:
- Die Steckdose durch einen Fehlerstromschutzschalter mit hoher oder sehr hoher Empfindlichkeit (max. 30 mA) geschützt ist (Art. 8.2.1 Nr. 6 Buchstabe b).
- Keine Geräte der Schutzklasse I (mit Metallgehäuse) angeschlossen werden.
- Die Steckdose nicht im Badezimmer oder an feuchten Orten ist.
- Der Stromkreis ansonsten intakt ist.
4. Kein SPD (Überspannungsschutz)
Das aktuelle AREI schreibt für Neuinstallationen einen SPD (Surge Protection Device) Typ 2 vor. Unter Part 8 ist das nicht erforderlich.
5. Alte Verteilertechnik
- Schmelzsicherungen statt MCBs sind erlaubt.
- Drehsicherungen (Diazed) werden toleriert.
- Fehlende Beschriftung wird als Mangel vermerkt, führt aber nicht zum Durchfallen.
6. Keine Brandschutzklassifizierung der Kabel
Kabel ohne CPR-Klassifizierung (vor 2017 installiert) werden toleriert, da die CPR-Verordnung erst ab Juli 2017 für neue Installationen gilt.
Was ist NICHT erlaubt (auch unter Part 8)?
Bestimmte Zustände werden niemals toleriert, unabhängig vom Alter der Installation:
Absolut unzulässig:
| Zustand | Warum? |
|---|---|
| Blanke oder beschädigte Kabel | Unmittelbare Stromschlaggefahr |
| Fehlende Erdung komplett | Kein Schutz bei Isolationsfehler |
| Wasser in Kontakt mit Elektrik | Lebensgefahr |
| Zugängliche spannungsführende Teile | Direktes Berührungsrisiko |
| Überhitzte Kabel oder Verbindungen | Brandgefahr |
| Lose Verbindungen in Verteilerdosen | Lichtbogen-/Brandgefahr |
| Abzweigdosen ohne Deckel | Berührungsschutz fehlt |
| Badezimmer-Steckdose in Zone 0 oder 1 | Lebensgefahr, auch unter Part 8 verboten |
Sicherheitsrelevante Mindestanforderungen:
Auch unter Part 8 muss gewährleistet sein:
- Ausreichender Querschnitt für die tatsächliche Belastung (kein überlastetes 0,75 mm²-Kabel).
- Funktionierende Sicherungen (keine „gebrückten" Sicherungen).
- Erdung des Hauptverteilers (Verbindung zur Erdungselektrode).
- Zugänglichkeit des Verteilerkastens.
Periodische Kontrolle
Periodizität hängt von der Anlagenhistorie ab
Die Aussage „jede Altanlage alle 25 Jahre“ ist zu pauschal. Der FÖD Wirtschaft unterscheidet Anlagen mit früherer AREI-Kontrolle von alten Anlagen vor dem 1. Oktober 1981 ohne entsprechende Kontrollhistorie. Verkauf, bedeutende Änderung oder Erweiterung, Leistungserhöhung und Bedingungen eines früheren Berichts können verschiedene Besuche und Fristen auslösen. Prüfen Sie den amtlichen Fall und den letzten Bericht.
Bei Eigentümerwechsel
Bei Verkauf einer Immobilie ist eine gültige Kontrollbescheinigung (weniger als 25 Jahre alt) Pflicht. Liegt keine vor, muss vor dem Verkauf eine Kontrolle durchgeführt werden.
18-Monate-Frist (Art. 8.4.2.2): Bei Kauf einer Immobilie mit negativem Prüfbericht hat der Käufer 18 Monate ab Kaufdatum, um die Mängel zu beheben und eine Nachkontrolle durchführen zu lassen.
Was wird bei der periodischen Kontrolle geprüft?
| Prüfpunkt | Beurteilung |
|---|---|
| Sichtprüfung der Kabel und Verbindungen | Beschädigung, Überhitzung |
| Erdungswiderstand messen | ≤ 30 Ω (regulatorische Schwelle gemäß Art. 4.2.4.3b; darüber zusätzliche Schutzmaßnahmen nötig) |
| Isolationswiderstand messen | > 0,5 MΩ |
| RCD-Test (falls vorhanden) | Auslösezeit und -strom |
| Kurzschlussschutz prüfen | Sicherungen / MCBs vorhanden |
| Schutz gegen direktes Berühren | Abdeckungen, IP-Schutz |
| Dokumentation | Eindrahtschema + Situationsplan vorhanden? |
Hinweis: Auch unter Part 8 müssen ein Eindrahtschema und ein Situationsplan vorhanden sein — auch wenn diese nachträglich erstellt werden müssen.
Die Kontaminationsregel bei Teilrenovierung
Ein besonders wichtiger Aspekt bei Altbauten: die sogenannte Kontaminationsregel.
Wie funktioniert sie?
Wenn Sie einen Teil Ihrer Installation wesentlich verändern (z. B. neue Stromkreise hinzufügen), gilt:
- Der neue Teil muss vollständig dem aktuellen AREI entsprechen.
- Der bestehende Teil wird weiterhin nach Part 8 beurteilt.
- ABER: Wenn der neue Teil den bestehenden Teil „kontaminiert" (z. B. neue Kabel im selben Verteiler), kann der Kontrolleur entscheiden, dass der gesamte Verteiler dem aktuellen AREI entsprechen muss.
Praktische Konsequenz:
- Planen Sie Renovierungen so, dass neue und alte Teile klar getrennt sind.
- Idealerweise einen separaten Unterverteiler für neue Stromkreise.
- Dokumentieren Sie genau, was alt und was neu ist.
Empfehlung: Schrittweise Modernisierung
Auch wenn Part 8 Abweichungen toleriert, empfiehlt sich eine schrittweise Modernisierung:
Priorität 1 (Sicherheitskritisch)
- 300 mA Haupt-RCD nachrüsten (falls nicht vorhanden)
- Beschädigte Kabel ersetzen
- Lose Verbindungen beheben
- Erdung prüfen und ggf. verbessern
Priorität 2 (Empfohlen)
- 30 mA Gruppen-RCDs für Badezimmer und Küche
- Alte Schmelzsicherungen durch MCBs ersetzen
- SPD Typ 2 nachrüsten
Priorität 3 (Komfort + Zukunftssicherheit)
- Verteiler modernisieren (mehr Reihen, Beschriftung)
- Steckdosen mit Erdung nachrüsten
- Vorbereitung für Wallbox / PV-Anlage
Arbeiten vor der Preisabfrage abgrenzen
Pauschale Online-Preisspannen sind kein belastbares Budget. Lassen Sie den Bestand aufnehmen, trennen Sie Sicherheitsmängel von freiwilligen Verbesserungen und holen Sie ein datiertes Angebot für das konkrete Gebäude ein. Leitungswege, Oberflächen, Zugänglichkeit, Verteilerzustand und Renovierungsumfang verändern den Aufwand wesentlich.
Zusammenfassung
| Frage | Antwort |
|---|---|
| Muss mein Altbau dem aktuellen AREI entsprechen? | Nicht vollständig, Part 8 erlaubt Abweichungen |
| Brauche ich einen 30 mA RCD? | Unter Part 8 nicht Pflicht, aber dringend empfohlen |
| Sind alte Steckdosen ohne Erdung erlaubt? | Unter Bedingungen ja (kein Badezimmer, keine Schutzklasse-I-Geräte) |
| Wie oft muss kontrolliert werden? | Abhängig von Kontrollhistorie und Anlass; Verkauf ist fallspezifisch |
| Was passiert bei Teilrenovierung? | Neuer Teil = aktuelles AREI, alter Teil = Part 8 (Umfang aus dem Regelwerk bestimmen) |
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Anlagenhistorie vor der Abweichung klären
Das Gebäudealter allein reicht nicht. Erstellen Sie aus früheren Kontrollberichten, Verteilerbeschriftungen, Rechnungen, Genehmigungen und sichtbarer Ausführung eine Zeitleiste. Bestimmen Sie, welche Teile vor dem 1. Oktober 1981 bestanden, was später bedeutend geändert oder erweitert wurde und ob diese Arbeiten einer Konformitätskontrolle unterlagen. Teil 8 definiert Altanlagen und konkrete Abweichungen; er erklärt nicht jedes Bauteil in einem alten Haus zur Ausnahme.
Kennzeichnen Sie alte und neue Bereiche auf einer Arbeitskopie des Eindrahtschemas. Für jede beanspruchte Abweichung notieren Sie genaue V06-Stelle, betroffenen Kreis, Altersnachweis und verbleibende Sicherheitsbedingungen. Fehlen Belege, bleibt das Feld unbekannt; Kabelfarbe oder Aussehen sind kein verlässliches Datum. Der Kontrollorganismus entscheidet die Anwendbarkeit am tatsächlichen Bestand.
Verwenden Sie die informelle „Kontaminationsregel“ nicht wie einen AREI-Artikel. Eine bedeutende Änderung oder Erweiterung wird nach den anwendbaren aktuellen Vorschriften beurteilt; der Status vorhandener Teile folgt Definition, Geltungsbereich und Kontrollhistorie. Gemeinsame Verteiler und Schutzmaßnahmen machen die Abgrenzung wichtig, doch der Umfang ergibt sich aus Regelwerk und Projekt, nicht aus einem Schlagwort. Klären Sie strittige Grenzen vor Arbeitsbeginn.
Beim Verkauf gilt die FÖD-FAQ zu alten Anlagen. Sie trennt Verkäuferpflichten, Mitteilung des Käufers und den 18-Monatsweg nach negativem Verkaufskontrollbericht. Dieser Ablauf ist nicht mit der 12-Monats-Nachkontrolle anderer negativer Fälle austauschbar. Datum der authentischen Urkunde und Berichtsart sind entscheidend.
Zur Übergabeakte gehören aktuelle Schemas, Kontrollberichte, Erklärungen, Anleitungen und spätere Änderungen. PlanElec hilft bei gleichen Referenzen, entscheidet aber weder die Zulässigkeit einer Abweichung noch alle Teil-8-Fälle. Geprüft am 29. August 2026 gegen AREI Buch 1 V06 und die FÖD-Seite mit Stand 1. April 2026.
Vor-Ort-Aufnahme ohne voreilige Schlussfolgerung
Fotografieren und kennzeichnen Sie Verteiler, Sicherungen, Differenzstromschutz, Erdungsanschlüsse, sichtbare Leitungen und Abzweigdosen, ohne Abdeckungen unter Spannung zu entfernen. Übertragen Sie jeden identifizierten Kreis zunächst als Ist-Zustand. Offene Herkunft, unbekannter Querschnitt oder unlesbare Sicherungswerte bleiben explizit offen. Erst danach trennt die Fachkraft unmittelbare Sicherheitsmaßnahmen, kontrollpflichtige Änderungen und freiwillige Modernisierung. Diese Reihenfolge verhindert, dass eine moderne Zeichnung einen ungeklärten Altbestand fälschlich als heutigen Neubau darstellt.
Fachliche Entscheidungsliste
Halten Sie zu jeder Abweichung fest, ob sie beibehalten, sicherheitstechnisch verbessert oder im Zuge der Arbeiten vollständig erneuert wird. Begründen Sie die Entscheidung mit Regelstelle, Befund und Verantwortlichem. Nach Abschluss werden alte Markierungen, neue Stromkreisreferenzen und der Kontrollbericht gemeinsam archiviert.