Überspannungsschutz nach AREI — Was Sie wissen müssen
Das AREI schreibt allgemeinen Überspannungsschutz vor (Art. 4.5.1), ohne eine konkrete SPD-Typ-Pflicht zu benennen. Erfahren Sie, was das AREI tatsächlich regelt.
Überspannungsschutz im AREI
Das AREI schreibt in Art. 4.5.1 als Grundsatz vor, dass Personen und Güter vor den schädlichen Folgen von Überspannungen geschützt werden müssen — unter anderem durch atmosphärische Phänomene und Schaltüberspannungen. Eine explizite Pflicht für ein bestimmtes SPD-Gerät (z. B. „Typ 2") enthält das AREI jedoch nicht. Die konkrete Umsetzung folgt der projektbezogenen Risikobeurteilung und den Herstellerangaben.
Was ist ein Überspannungsschutz?
Ein SPD (Surge Protection Device) schützt Ihre Elektrogeräte vor Überspannungsspitzen, die durch Blitzeinschläge, Schaltvorgänge im Netz oder andere Störungen entstehen. Diese Spannungsspitzen können empfindliche Elektronik wie Computer, Fernseher, Wärmepumpen und Wechselrichter zerstören.
| SPD-Typ | Schutz gegen | Einbauort |
|---|---|---|
| Typ 1 | Direkter Blitzeinschlag | Am Hausanschluss (nur bei externem Blitzschutz) |
| Typ 2 | Indirekte Überspannung | Am Hauptverteiler — empfohlen |
| Typ 3 | Restüberspannung | An der Steckdose (Feinschutz, optional) |
Wo wird der SPD eingebaut?
Der SPD Typ 2 wird im Schaltschrank installiert. Eine gängige Einbauvariante ist nach dem Haupt-RCD (Fehlerstromschutzschalter) und vor den Abgangsstromkreisen:
Netz → Hauptschalter → Haupt-RCD (300mA) → SPD Typ 2 → Gruppen-RCDs → MCBs
Der SPD kann auch direkt nach dem Hauptschalter, vor dem Haupt-RCD, mit eigener Vorsicherung installiert werden — je nach Herstellervorgabe und Installationskonzept.
Im Eindrahtschema werden tatsächlich vorhandene SPDs, Anschlussart und Schutzdaten dokumentiert. Platz, Vorsicherung, Leiterlängen, Netzform und Koordination folgen Risikobeurteilung und Herstellerangaben; „typisch 20 A“ ist keine allgemeine AREI-Regel.
Gilt das auch für Bestandsanlagen?
Das lässt sich nicht pauschal mit Ja oder Nein beantworten. Übergangsregeln, Datum und Umfang späterer Änderungen sowie die konkrete Risikobeurteilung sind zu prüfen. Art. 4.5.1 formuliert Schutzziele, aber keine universelle Pflicht „in jedem Haushalt Typ 2 nachrüsten“. Eine Fachkraft bewertet Blitzschutz, Einspeisung, Leitungsführung, Geräte und Herstellerkonzept.
SPD bei Photovoltaik (PV)
Bei PV sind AC- und DC-Seite getrennt zu beurteilen:
- AC-Seite (Wechselstrom): SPD Typ 2 im Hauptverteiler — wie oben beschrieben
- DC-Seite (Gleichstrom): SPD Typ 2 am Wechselrichter — schützt Module und Wechselrichter vor Blitzschäden. Das AREI (Kapitel 7.112) schreibt für hauswirtschaftliche PV-Anlagen keinen DC-seitigen SPD ausdrücklich vor; ein DC-SPD am Wechselrichter ist jedoch nach den Regeln des Fachs und der Herstellerempfehlung dringend empfohlen, insbesondere bei langen DC-Leitungen oder Leitungsführung auf dem Dach (erhöhtes Blitzeinschlagrisiko)
Wichtig: Viele Wechselrichter haben bereits einen integrierten DC-SPD. Prüfen Sie das Datenblatt Ihres Wechselrichters.
Quelle und Planungsgrenze
Maßgeblich ist AREI/RGIE Buch 1 Version 06 des FÖD Wirtschaft, insbesondere das Schutzziel in Abschnitt 4.5.1. Kosten hängen von Polzahl, Ableitvermögen, Blitzschutz, Vorsicherung, Platz und Umbau ab und werden deshalb nur aus einem aktuellen Projektangebot übernommen. PlanElec dokumentiert die gewählte Lösung und bietet einen begrenzten Selbstcheck; es garantiert weder Auslegung noch Konformität.