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AREI-Vorschriften 2026: Die wichtigsten Änderungen

Was sich im belgischen AREI/RGIE zum 1. April 2026 tatsächlich geändert hat und wie Sie die Auswirkungen auf Planung, Dossier und Kontrolle einordnen.

Veröffentlicht am 2. Januar 2026 Aktualisiert am 29. August 2026 11 min

Was seit dem 1. April 2026 gilt

Das belgische AREI — französisch RGIE — besteht aus drei Büchern. Für häusliche Niederspannungsinstallationen ist vor allem Buch 1 maßgeblich. Seit dem 1. April 2026 gilt eine neue konsolidierte Fassung von Buch 1. Grundlage ist der Königliche Erlass vom 6. Oktober 2025, veröffentlicht am 29. Oktober 2025; ein Erratum vom 5. November korrigierte nur die Darstellung, nicht den Inhalt.

Der offizielle Schwerpunkt ist enger, als viele Übersichten vermuten lassen: Die Änderung integriert geerdete Gleichstromsysteme in das Regelwerk. Sie beschreibt DC-Ausführungen der Systeme TN, TT und IT, ordnet Schutzmaßnahmen gegen indirektes Berühren zu und passt Definitionen sowie Querverweise in Buch 1 an. Der SPF Economie nennt diesen Umfang ausdrücklich auf seiner Übersichtsseite zum aktuellen RGIE; dort steht auch die verbindliche Fassung von Buch 1 für 2026 bereit.

Das ist keine pauschale Neufassung aller Regeln für Wohngebäude. Ein eigener Wallbox-Stromkreis, Badezimmerzonen, PV-Dokumentation und Kontrollfristen können für ein Projekt sehr wichtig sein, sind aber nicht automatisch „neu ab 2026“. Entscheidend sind das Datum und der Umfang der konkreten Installation sowie die einschlägigen Kapitel des konsolidierten Buchs.

Die tatsächliche Änderung: Gleichstrom wird systematisch eingeordnet

Photovoltaik, Batteriespeicher, Gleichstromverteilungen und rückspeisefähige Geräte führen dazu, dass in Gebäuden nicht mehr nur Wechselstrom betrachtet werden kann. Die 2026-Fassung ergänzt deshalb die bekannten Netzsystembegriffe um geerdete Gleichstromsysteme. Die Buchstaben TN, TT und IT beschreiben dabei weiterhin, wie aktive Leiter, Erde und berührbare leitfähige Teile zueinander stehen; die konkrete Schutzmaßnahme muss jedoch zur Gleichstromquelle, zur Erdung und zum Abschaltverhalten passen.

Für die Planung bedeutet das nicht, dass jedes Haus nun ein DC-Netz benötigt. Es bedeutet vielmehr: Sobald ein DC-Teil über die bisher typische, geräteinterne PV-Verkabelung hinausgeht oder eine eigene geerdete Verteilung bildet, darf er nicht wie ein gewöhnlicher AC-Abgang dokumentiert werden. Planer müssen mindestens klären:

  • Wo beginnt und endet der DC-Teil der Anlage?
  • Ist das System gegen Erde isoliert oder bewusst geerdet, und an welchem Punkt?
  • Welche aktiven Leiter werden geschaltet und getrennt?
  • Welche Schutzmaßnahme reagiert bei einem Isolationsfehler?
  • Welche Ausschaltbedingungen gelten für die gewählte TN-, TT- oder IT-Ausführung?
  • Welche Herstellerangaben begrenzen Spannung, Polarität, Schutzgerät und Leitungsführung?

Diese Fragen sind projektspezifisch. Aus dem allgemeinen Begriff „Batterie“ oder „PV“ folgt weder ein bestimmtes Erdungssystem noch eine universelle Schutzlösung. Die Auslegung gehört in die Hände einer qualifizierten Elektrofachkraft; der Kontrollorganismus beurteilt die fertige Installation anhand des geltenden Regelwerks und der vorgelegten Unterlagen.

Was nicht als neue 2026-Pflicht dargestellt werden sollte

Wallboxen

Das besondere Kapitel 7.22 für leitfähige Ladeeinrichtungen wurde bereits vor 2026 eingeführt. Es verlangt unter anderem einen eigenen Endstromkreis je Anschlusspunkt, einen individuellen zusätzlichen Differenzstromschutz von höchstens 30 mA pro AC-Stromkreis und Schutz gegen glatte DC-Fehlerstromanteile. Ob dafür ein RCD Typ B, ein Typ A zusammen mit einer geeigneten DC-Erkennung oder eine andere normgerechte Gerätekombination eingesetzt wird, hängt vom Ladegerät und der Schutzkette ab. Die aktuelle Fassung steht im verlinkten Buch 1; ein Herstellerdatenblatt bleibt für die konkrete Auswahl unverzichtbar.

Bei bidirektionalen oder technisch bidirektionalen Ladegeräten kommt zusätzlich das Netzanschlussthema hinzu. Synergrid erläutert, dass solche Geräte in den Anwendungsbereich C10/11 ed. 2.4 fallen und eine C10/26-Typzulassung benötigen. Rein unidirektionale Netz-zu-Fahrzeug-Lader fallen laut Synergrid-Übersicht zu dezentralen Erzeugungseinheiten nicht allein deshalb unter C10/26. Diese Unterscheidung ist genauer als die pauschale Behauptung, jede Wallbox brauche eine Synergrid-Zulassung.

Badezimmer

Bad- und Duschräume bleiben ein eigener Spezialbereich des AREI. Die maßgeblichen Volumen, IP-Anforderungen, zulässigen Betriebsmittel und Differenzstromschutzregeln sind anhand von Kapitel 7.1 der aktuell konsolidierten Fassung zu prüfen. Eine allgemeine „neue Zone 3 ab 2026“ lässt sich aus der offiziellen 2026-Änderungsbeschreibung nicht ableiten. Ebenso ist IPX5 nicht pauschal für Zone 1 vorgeschrieben: Die Schutzart hängt unter anderem davon ab, ob mit Wasserstrahlen gereinigt wird. Wer ein Bad plant, sollte Geometrie und festen Wasserauslass exakt aufnehmen, statt eine vereinfachte Internetgrafik zu übertragen.

Überspannungsschutz, PV und digitale Unterlagen

Auch Überspannungsschutz, PV-Schutzkonzepte und elektronische Unterlagen dürfen nicht pauschal als „neue 2026-Pflicht“ etikettiert werden. Buch 1 enthält Anforderungen und Grundsätze, deren Anwendung von Anlage, Risiko, Gerätetechnik und Ausführungsdatum abhängt. Dass ein Kontrollorganismus einen elektronisch übermittelten Bericht verwendet, ist außerdem nicht gleichbedeutend mit einer neuen materiellen Schutzvorschrift. Für die Projektentscheidung zählen der aktuelle Normtext, Herstellerunterlagen und die Bewertung der Fachkraft.

Welche Installation ist von welcher Regel betroffen?

Die richtige Frage lautet nicht nur „Ist das Gebäude alt?“, sondern „Wann wurde welcher Teil ausgeführt und welche Arbeit erfolgt jetzt?“. Eine bestehende Installation kann weiterhin nach zulässigen Abweichungen beurteilt werden, während ein neu hinzugefügter Stromkreis die aktuellen Anforderungen erfüllen muss. Bei einer wichtigen Änderung oder Erweiterung ist vor der Inbetriebnahme eine Konformitätskontrolle erforderlich; sie betrachtet die Änderung und mögliche Auswirkungen auf den unveränderten Teil.

Die offizielle SPF-Seite zur Kontrolle häuslicher Elektroinstallationen nennt die Kontrollanlässe: vor Ingebrauchnahme, bei wichtigen Änderungen oder Erweiterungen, bei bestimmten Leistungserhöhungen, beim Verkauf einer Wohneinheit und periodisch. Sie erläutert zugleich, dass kleine Arbeiten wie eine zusätzliche Steckdose an einem bestehenden Stromkreis als nicht wichtige Erweiterung gelten können. Die Einordnung bleibt vom tatsächlichen Umfang abhängig.

Für ein Renovierungsprojekt sollten Sie deshalb eine kurze Änderungsliste führen:

  1. Bestand mit Datum oder vermutetem Errichtungszeitraum erfassen.
  2. Neue und unveränderte Anlagenteile im Plan unterscheiden.
  3. Auswirkungen neuer Quellen, Speicher oder Ladegeräte auf Verteiler und Schutzkette prüfen.
  4. Offene Annahmen mit Elektriker und Kontrollorganismus klären.
  5. Eindrahtschema und Situationsplan nach der Ausführung aktualisieren.

Dossier und Pläne: Was die Kontrolle tatsächlich verlangt

Der SPF Economie nennt für eine häusliche Kontrolle mindestens das Eindrahtschema, den Situationsplan und — sofern verfügbar — die EAN-Nummer. Das Eindrahtschema stellt Stromkreise, Verbindungen und elektrische Betriebsmittel mit ihren Merkmalen dar. Der Situationsplan verortet Verteiler, Verbindungs- und Abzweigdosen, Steckdosen, Leuchten, Schalter, feste Maschinen und Quellen. Beide Dokumente gehören zum Installationsdossier; hinzu kommen Kontrollberichte, Beschreibungen nicht wichtiger Änderungen sowie technische Unterlagen, etwa für PV-Komponenten.

Bei einem DC-System sollten die Unterlagen über eine bloße Gerätebezeichnung hinausgehen. Sinnvoll sind eine eindeutige Quellen- und Leitungszuordnung, Nennspannungen, Polarität, Trennstellen, Schutzgeräte, Erdungskonzept und die Referenz auf das jeweilige Herstellerdokument. Ein sauberer Plan ersetzt weder Berechnung noch Messung, macht aber sichtbar, ob Beteiligte über dieselbe Anlage sprechen.

Praktische Prüfung für Projekte im Jahr 2026

Vor Bestellung oder Ausführung hilft eine dreistufige Prüfung:

Regelstand prüfen. Verwenden Sie die konsolidierte Fassung, die am geplanten Ausführungsdatum gilt. Ein Blogartikel ist Orientierung, nicht Rechtsquelle. Bei Zweifeln sind die Veröffentlichungen des SPF Economie und die Erläuterungen der zuständigen Stellen maßgeblich.

Anwendungsbereich bestimmen. Notieren Sie, ob es um Neubau, wichtige Erweiterung, kleine Änderung, Verkauf, periodische Kontrolle oder Leistungserhöhung geht. Prüfen Sie bei EV-Ladern zusätzlich die Richtung des Energieflusses; bidirektionale Technik kann Netzbetreiberanforderungen auslösen, die ein normaler unidirektionaler Lader nicht hat.

Nachweise sammeln. Halten Sie Kabel- und Schutzgeräteauswahl, Herstelleranweisungen, Messwerte und Pläne zusammen. Bei DC-Komponenten sollten Datenblätter Aussagen zu zulässiger Erdung, Fehlerstromverhalten und Abschaltung enthalten. Fehlen diese Angaben, ist eine grafisch vollständige Dokumentation noch keine vollständige technische Begründung.

Versionskontrolle im Projekt praktisch organisieren

Speichern Sie nicht nur eine PDF-Datei mit dem Namen „AREI“, sondern dokumentieren Sie, welche Fassung für welche Entscheidung verwendet wurde. Ein Projektnotizblatt kann Ausführungsdatum, konsultierte Buchfassung, betroffene Kapitel, offene Fachfragen und verantwortliche Prüfer enthalten. Wird die Planung nach einer Regelwerksänderung fortgeführt, vergleichen Sie gezielt die betroffenen Punkte, statt jede frühere Entscheidung ungeprüft zu verwerfen.

Bei Herstellerunterlagen gilt dasselbe: Modellbezeichnung, Firmware- oder Variantenstand und Ausgabedatum gehören zur Referenz. Gerade bei Wechselrichtern, Speichern und Ladegeräten können äußerlich ähnliche Varianten unterschiedliche Fehlerstromerkennung, Erdungsbedingungen oder Netzfunktionen haben. Eine allgemeine Broschüre ist kein Ersatz für die Anleitung des eingebauten Produkts.

Trennen Sie in Besprechungsprotokollen drei Ebenen: den verbindlichen Text des AREI, die technische Auslegung durch die Fachkraft und die im Software-Selbstcheck unterstützte Regel. Diese Ebenen können sich überschneiden, sind aber nicht identisch. Dadurch bleibt nachvollziehbar, ob ein Punkt gesetzlich gefordert, als gute Fachpraxis gewählt oder lediglich noch nicht maschinell ausgewertet wurde.

Vor der Kontrolle sollte eine verantwortliche Person den dokumentierten Endstand freigeben. Diese Freigabe ist keine Konformitätserklärung, sondern bestätigt nur, dass Plan, Gerätestand und ausgeführte Anlage synchronisiert wurden. Nach späteren Änderungen wird die Notiz fortgeschrieben, damit Eigentümer und Elektriker nicht mit einer veralteten Grundlage arbeiten.

Auch das Datum dieser internen Prüfung gehört in die Projektakte.

Was PlanElec dabei leistet — und was nicht

PlanElec unterstützt den Weg vom Grundriss über die elektrische Topologie bis zu Eindrahtschema, Situationsplan und PDF-Export. Der softwaregestützte Selbstcheck weist auf unterstützte, aus den eingegebenen Daten ableitbare Probleme hin. Er ist keine Konformitätsbescheinigung und deckt weder Messungen noch sämtliche Hersteller- und Ortsbedingungen ab.

Der dokumentierte Regelwerksvolltext entspricht Buch 1 V06, gültig seit dem 1. April 2026. Die Produktvalidierung setzt daraus jedoch nur einen dokumentierten Ausschnitt maschinell um. Insbesondere geerdete DC-TN-, TT- und IT-Systeme, ihre Leiterrollen und die zugehörige Schutzlogik sind noch nicht vollständig modelliert. Für ein solches Projekt müssen Fachplanung, Herstellerunterlagen und offizielle Kontrolle die offenen Punkte schließen. PlanElec hilft, die Informationen strukturiert und konsistent zu halten; die positive Beurteilung erteilt ausschließlich ein zugelassener Kontrollorganismus.

Offene Prüfpunkte müssen deshalb im Projektdossier sichtbar bleiben und einer verantwortlichen fachlichen Beurteilung zugeordnet werden.

Kurzfazit

Die wichtigste belastbare 2026-Neuerung ist die systematische Aufnahme geerdeter Gleichstromsysteme in Buch 1. Daraus folgt kein pauschaler Umbauauftrag für jede Bestandsanlage und kein neues Sammelpaket aus Wallbox-, Badezimmer-, SPD- und Digitalpflichten. Ordnen Sie zuerst den Anwendungsfall ein, verwenden Sie den aktuellen offiziellen Text und dokumentieren Sie neue AC- und DC-Teile nachvollziehbar. So entsteht eine belastbare Grundlage für Elektriker und Kontrollorganismus — ohne eine bestandene Kontrolle vorwegzunehmen.

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